Gewusst, dass ... ?

Was steht alles auf der Verpackung?

Vom Mindesthaltbarkeitsdatum über den Nährwert bis zum Fettgehalt – auf Milchverpackungen finden sich viele Informationen rund um die Herstellung und Lagerung. Dieses Jahr kamen auf den ersten Packungen neue Kennzeichnungen für die Trinkmilch hinzu, die die Haltungsform zeigen. Wir schauen uns die Packung genauer an.

Viele Informationen, die auf der Packung stehen, sind Pflicht und sind in Deutschland durch die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung gesetzlich geregelt. Was muss also auf der Trinkmilchverpackung stehen und vor allem: was besagen die Angaben konkret? Von der Milchsorte, über den Fettgehalt bis zum europäischen Identitätskennzeichen – wir erklären, was dahinter steckt!

Wir erklären jede Angabe Schritt für Schritt und beginnen ganz oben auf der Lasche der Milchverpackung, wo das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) zu finden ist. Damit garantiert der Hersteller, dass die Milch bis zu dem angegebenen Zeitpunkt genießbar ist – vorausgesetzt, sie ist ungeöffnet und wird sachgerecht gelagert. Was viele oft vergessen: Es ist kein Wegwerfdatum! Im Supermarkt werden Produkte beispielsweise kurz vor MHD-Ablauf noch zu günstigeren Preisen angeboten. Verbraucher:innen sollten ihren Sinnen vertrauen, wenn sie prüfen, ob ein Lebensmittel noch genießbar ist. So tragen sie dazu bei, Food Waste zu vermeiden.

Eine wichtige Ergänzung zum MHD ist der Mindesthaltbarkeitshinweis, der über die entsprechende Lagerbedingung informiert. Ein bekanntes Beispiel ist die Formulierung: „bei +8 Grad Celsius mindestens haltbar bis: siehe Laschenprägung“.

Was uns die Verkehrsbezeichnung über die Milch sagt

Es gibt vielfältige weitere Informationen auf den Packungen, u.a. die so genannte Verkehrsbezeichnung. Sie informiert über die Milchsorte. Dazu gehören etwa Frischmilch, H-Milch, Voll- und fettarme Milch, die sich über den Fettgehalt definieren. in den letzten Jahren kamen auch neue Bezeichnungen hinzu, die über die Haltung und Fütterung der Kühe Auskunft geben, z. B. Weidemilch, Biomilch und konventionelle Milch.

Was sich Biomilch nennen darf, ist in der EU-Öko-Verordnung geregelt und betrifft vor allem die Fütterung. Zusätzlich gibt es Öko-Verbände mit Siegel wie zum Beispiel Bioland und Demeter, die eigene, teils strengere Kriterien vorschreiben. Der Begriff Weidemilch ist dagegen lebensmittelrechtlich weder definiert noch geschützt. Grundsätzlich ist es in der Branche Konsens, dass Kühe für eine Weidemilch an mindestens 120 Tagen im Jahr Zugang zur Weide haben sollen.​​ Es gibt zudem eigene Siegel (z.B. Pro Weideland, Für mehr Tierschutz etc.), die bestimmte Vorgaben machen. Ähnlich ist es beim Begriff Alpenmilch: In Bezug auf Tierwohl und Futter trifft die Bezeichnung keine Aussage. Als konventionelle Milch gilt wiederum Milch, die nicht als Biomilch zertifiziert ist.

Die nächste Angabe auf der Milchverpackung bezieht sich auf die Wärmebehandlung. Milch kann “pasteurisiert” oder "ultrahocherhitzt" sein. Nach einer freiwilligen Selbstverpflichtung von Hersteller und Handel werden klassisch pasteurisierte Trinkmilchsorten mit dem Zusatz „traditionell hergestellt“ gekennzeichnet. Ultrahocherhitzte Milch ist durch den Buchstaben „H“ für „haltbare Milch“ deutlich zu erkennen. Dann gibt es noch ESL-Milch, die sich, was die Haltbarkeit betrifft, zwischen pasteurisierter und ultrahocherhitzer Milch einreiht. ESL ist die Abkürzung für Extended Shelf Life und bedeutet längere Haltbarkeit im Kühlregal.

Um Trinkmilch handelt es sich, wenn keiner der gesetzlich vorgeschriebenen Fettgehalte erfüllt ist. Der Fettgehalt ist ein wichtiges Definitionskriterium zur Bestimmung der Milchsorte. Der natürliche Fettgehalt von Vollmilch liegt zwischen 3,8 Prozent und 4,4 Prozent Fett, bei Vollmilch mit eingestelltem Fettgehalt bei 3,5 Prozent. Teilentrahmte Milch weist einen Fettgehalt zwischen 1,5 Prozent und 1,8 Prozent auf. Bei entrahmter Milch (Magermilch) ist keine Angabe des Fettgehalts notwendig.

Die Angabe, ob die Milch homogenisiert wurde, ist freiwillig. Beim Homogenisieren werden die Fettpartikel der Milch auf eine einheitliche Größe von wenigen Mikrometern verkleinert. So können sie sich homogen (gleichmäßig) verteilen. Das Absetzen von Milchfett an der Oberfläche wird vermieden. Ganz unten auf der Frontseite der Milchverpackung steht schließlich noch die Angabe der Füllmenge. Sie erfolgt bei Trinkmilch immer in Litern.

Dreht man die Milch nun zur Seite, findet man weitere wichtige Informationen rund um die Milch. Ganz oben steht die Nährwertangabe in Form einer Tabelle. Sie listet alle Nährwerte auf, die in einer Milch enthalten sind – vom Energiegehalt, über Fett und Kohlenhydraten bis zum Eiweißgehalt. Die Liste besteht aus sieben Pflichtangaben. Freiwillige Angaben, wie der Ballaststoffgehalt oder ungesättigte Fettsäuren, können ergänzt werden. Auch Informationen über den Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Wichtige Informationen über den Weg, den die Milch bis zum Supermarktregal zurückgelegt hat, gibt das Europäische Identitätskennzeichen. Das ist ein kleines, ovales Zeichen mit einer Buchstaben- und Ziffernfolge. Mit ihr lässt sich jedoch nachvollziehen, wo das Milchprodukt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Mehr Klarheit bringt das Musterbeispiel DE-NW 000:

  • DE = EU-Land Deutschland
  • NW = Bundesland Nordrhein-Westfalen
  • 000 = Nummer der Produktionsstätte = Molkerei X

Die Zuordnung der Nummern zu den Produktionsstätten finden Verbraucher:innen ganz einfach im Internet. Das Kennzeichen besagt außerdem, dass der Betrieb nach EU-Hygienerecht zugelassen ist und überwacht wird. Zu guter Letzt folgt schließlich die Herstellerangabe. Dabei werden der Name und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder des in der EU niedergelassenen Verkäufers angegeben.

Neue Label schaffen Transparenz rund ums Tierwohl

Seit diesem Jahr können Trinkmilchverpackung eine weitere Kennzeichnung aufweisen. Die Rede ist von der Kennzeichnung der Haltungsformstufen. Die vier Stufen klären darüber auf, wie die Kühe leben. Faktoren wie Platz, Bewegungsspielraum und der Auslauf im Freien spielen bei der Bewertung der Tierhaltung eine besonders gewichtige Rolle. Den Anfang machten Handelsmarken, also die Eigenmarken der Supermarktketten. Andere Marken- und Milchprodukte folgen.

Anders als beim Schulnotensystem ist Haltungsform eins dabei die niedrigste und Haltungsform vier die höchste Stufe. Stufe eins besagt, dass die Tiere ganzjährig im Stall sind. In Stufe vier ist Biomilch eingeordnet. Auch konventionell erzeugte Milch findet sich hier, wenn die Tierhaltung die beschriebenen Anforderungen erfüllt. Dazu gehört, dass alle Kühe Auslauf im Freien haben. Vorgeschrieben ist ein ganzjährig nutzbarer Laufhof und zusätzlicher Weidegang an mindestens 120 Tagen pro Jahr. Darüber hinaus muss das Futter nicht nur gentechnikfrei sein, sondern auch überwiegend vom eigenen Betrieb oder aus der Region stammen.

Über die Hintergründe und Details der Haltungsform-Stufen informiert die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH auf der Website haltungsform.de. Dort gibt es einen stets aktuellen Überblick, welche Tierwohlprogramme zertifiziert werden. Hier sind auch die nach ökologischen Kriterien arbeitenden Programme aufgeführt.